Lies hier mal selber nach § 9a SGB VIII
Wir hören dir zu, nehmen dich ernst und suchen mit dir nach Möglichkeiten deine Situation zu verbessern
In einem ersten Schritt finden wir in einem persönlichen Telefongespräch gemeinsam heraus was dein Anliegen ist!
Als zweiten Schritt klären wir mit dir, was du vielleicht schon unternommen hast, um eine Verbesserung deiner Situation zu erreichen.
Dann beraten und unterstützen wir dich, deinen eigenen Weg zu finden und vielleicht eigene Schritte zu gehen. Falls erforderlich begleiten wir dich auch zu deinem Gespräch mit dem Jugendamt und/oder deinem Jugendhilfeträger (z.B. Wohngruppe/Pflegefamilie/Familienhilfe).
Dann kannst du Widerspruch einlegen, damit die Entscheidung noch einmal überprüft wird. Ein Widerspruch lohnt sich besonders, wenn die Beendigung plötzlich kommt, nicht im Hilfeplan besprochen wurde oder du findest, dass deine Unterstützung noch gebraucht wird. Wichtig: Du musst den Widerspruch schriftlich und rechtzeitig beim Jugendamt einreichen – am besten mit Unterstützung von Vertrauenspersonen oder einer Ombudsstelle. Mehr Tipps findest du hier: Widerspruch wagen.